Neue Infektionsschutz Vorgaben für Kath.-öffentliche Büchereien

Veröffentlicht von Bernd Trautmann am

Liebe Leser und Leserinnen der Bücherei Weilbach seit dem 1. Sept. 2021 ist die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in Kraft getreten. Folgende Vorgaben zum Besuch der Bücherei sind nun einzuhalten.

Neu ist nun die 3G – Regel

§ 1 Allgemeine Verhaltensempfehlungen
1. Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
2. In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten.
3. Es wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. (OP-Maske)

§ 2 Maskenpflicht
Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).

Von der Maskenpflicht sind befreit:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag;
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.

§ 3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
Als Testnachweis ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erbringen in Form

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler (die aufgrund der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)

Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei Ihrem nächsten Besuch in der Bücherei, denn wir sind verpflichtet darauf zu achten, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.


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